Hintergrund
Kostenerstattung

Kostenerstattung

(Informationen zu möglichen Kostenerstattungen)

Bei Zugehörigkeit zu einem Pflegegrad werden die Kosten für die Freizeitangebote oder individuelle Betreuung durch die Pflegekasse nach Antragstellung möglicherweise zurückerstattet. Hierfür wird von den Pflegekassen ein Entlastungsbetrag (bis 2016 hieß dies individuelle Betreuungsleistungen) von 125,00 Euro / Monat zur Verfügung gestellt.

Durch die Umwandlung der Pflegestufen in einen Pflegegrad haben die Menschen mit Behinderung in den meisten Fällen monatlich nun mehr Geld zur Verfügung als vorher. Daher ist der Betrag von damals 208,00 Euro auf 125,00 Euro gekürzt wurden. Diese Differenz von 83,00 Euro ist aber geringer, als die Erhöhung durch die Neueinstufung in einen Pflegegrad.

Der Antrag auf Anerkennung kann für Personen im häuslichen Umfeld, aber auch für Menschen in Wohngruppen gestellt werden. Bei Übernachtung zu Hause steht das Geld zur Verfügung und kann zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.

Der Verein hat seit 2008 die Anerkennung zur Abrechnung niederschwelliger Hilfe- und Betreuungsangebote nach §45 b ABs. 1 Satz 3 Nr. 4 des SGB - ( heute: 125,00 Euro Entlastungsbetrag).

Sollten Sie Fragen haben, können wir gerne weiterhelfen. Ein Vordruckformular für die Antragstellung ist unter „Wichtige Infos -> Formulare“ zu finden.